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   OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08   

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OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08 (https://dejure.org/2008,11399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 ME 291/08 (https://dejure.org/2008,11399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 ME 291/08 (https://dejure.org/2008,11399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 Abs. 1 NBG
    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche Beurteilungszeiträume für das Treffen einer Auswahlentscheidung um einen höherbewerteten Dienstposten; Erfolgsaussichten einer Beschwerde mit dem Begehren der Nichtbesetzung mit einer anderen Person ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens: Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Bedarfsbeurteilung; Beurteilung, aktuelle; Leistungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche Beurteilungszeiträume für das Treffen einer Auswahlentscheidung um einen höherbewerteten Dienstposten; Erfolgsaussichten einer Beschwerde mit dem Begehren der Nichtbesetzung mit einer anderen Person ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Das Auswahlverfahren und in seiner Folge die Auswahlentscheidung und die Ablehnung der Bewerbung des Antragstellers sind nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit rechtlich fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).

    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Wegen der voraussichtlichen Dauer eines Hauptsacheverfahrens, des Bewährungsvorsprungs, den währenddessen der für die Besetzung des umstrittenen Beförderungsdienstpostens ausgewählte Beigeladene gegenüber dem Antragsteller erlangen dürfte, und infolge der Maßgeblichkeit dieses Bewährungsvorsprungs für die sich im Anschluss an die Dienstpostenvergabe schon jetzt abzeichnende spätere Beförderungsentscheidung liegt der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO erforderliche Anordnungsgrund vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 5).

    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Diese Verpflichtung bestand entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin und des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Leistungssteigerung des Antragstellers vorlagen oder von diesem vorgetragen worden sind (vgl. in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschl. v. 8.6.2006 - 1 B 195/06 -, juris Langtext Rn 15).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07

    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08
    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auch soweit in der - nicht einheitlichen - Kasuistik der obergerichtlichen Rechtsprechung in Konkurrentenstreitverfahren darauf abgestellt wird, dass die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein muss (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - IÖD 2007, 244 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - NdsRpfl 2008, 376 ), gilt auch diese Forderung nicht absolut.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auch soweit in der - nicht einheitlichen - Kasuistik der obergerichtlichen Rechtsprechung in Konkurrentenstreitverfahren darauf abgestellt wird, dass die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein muss (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - IÖD 2007, 244 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - NdsRpfl 2008, 376 ), gilt auch diese Forderung nicht absolut.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. März 2007 - 4 S 339/07 - OVG Lüneburg, Beschluss v. 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - alle Beschlüsse juris).

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 15. März 2007 (Az:. 4 S 339/07; juris), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006 (Az.: 1 B 195/06, juris) und des OVG Lüneburg vom 4. September 2008 (Az.: 5 ME 291/08, juris) verweist, ist ihm entgegenzuhalten, dass die dortigen Fälle von hier nicht vorliegenden Besonderheiten geprägt waren.

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als

    Es ist deshalb nicht unzulässig, die Neubesetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens zu untersagen (vgl. aus der Rechtsprechung z. B. BVerwG, Beschluss vom 7.8.2001 - 2 VR 1.01 -, juris Rn 3 - 6 und 11; Nds. OVG, Beschluss vom 4.9.2008 - 5 ME 291/08 - Beschluss vom 9.9.2011 - 5 ME 219/11 - Beschluss vom 14.9.2011 - 5 ME 223/11 -).
  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Zudem müssen die Beurteilungen der Bewerber auch im Verhältnis zueinander von vergleichbarer Aktualität sein (vgl. zu letzterem: NdsOVG, Beschl. vom 04.09.2008 - 5 ME 291/08 - [...]; VGH BW, Beschl. vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - IÖD 2007, 244; OVG NRW, Beschl. vom 19.09.2001 - 1 B 704/01 - NVwZ-RR 2002, 594).
  • VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 2 E 14.1532

    Recht der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst

    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein (vgl. OVG NW, B.v. 8.6.2006 - 1 B 195/06 - juris Rn. 9 ff.; NdsOVG, B.v. 4.9.2008 - 5 ME 291/08 - juris Rn.9).
  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

    Auch soweit in der - nicht einheitlichen - Kasuistik der obergerichtlichen Rechtsprechung in Konkurrentenstreitverfahren darauf abgestellt wird, dass die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Mitbewerbern hinreichend aktuell sein muss (vgl. etwa OVG NW, B.v. 8.6.2006 - 1 B 195/06 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 15.3.2007 - 4 S 339/07 - IÖD 2007, 244/246; NdsOVG, B.v. 4.9.2008 - 5 ME 291/08 - NdsRpfl 2008, 376/377), gilt auch diese Forderung nicht absolut.
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